TRGI: Standardwerk für Gasinstallationen

Die Technische Regel für Gasinstallationen (DVGW-TRGI) ist als DVGW-Arbeitsblatt G 600 die wichtigste Vorschrift für alle Experten des Gasfaches. Als Standardwerk unterstützt sie u. a. Installateure, Mitarbeiter von Versorgungsunternehmen, Netzbetreiber, Schornsteinfeger, Planer und Behörden bei

  • der Erstellung, Prüfung und Inbetriebnahme der Gasleitungsanlage,
  • der Dimensionierung von Leitungsanlagen für Heizungen,
  • der korrekten Aufstellung und Verbrennungsluftversorgung von Gasgeräten,
  • dem Betrieb und der Instandhaltung von Leitungsanlagen und Gasgeräten und
  • der bestimmungsgemäßen Ausführung der Abgasabführung.

Damit gewährleistet die TRGI, dass Erdgas jederzeit sicher genutzt werden kann. Wer rechtssicher und technisch korrekt arbeiten will, nutzt die TRGI.

FAQ: Häufige Fragen zur TRGI

  • Ab wann gilt die TRGI?

    Sie wird nicht wie z. B. ein Gesetz zum Tag X in Kraft gesetzt. Dieses DVGW-Arbeitsblatt ist anzuwenden, wenn man davon ausgehen kann, dass das Regelwerk für jeden Fachanwender erhältlich ist und die entsprechenden Inhalte, z. B. durch Schulungen, vermittelt wurden. Je nach Umfang des Regelwerksinhaltes  oder nach Größe des Versorgungsgebietes (Anzahl der eingetragenen VIU) können sich unterschiedliche Zeiträume bis zur ausschließlichen Anwendung ergeben.

  • Warum ist die TRGI so umfangreich?

    In der TRGI werden die Gasinstallations-Anforderungen für Bauteile, Verlegen der Leitungsanlage, Bemessung der Leitungsanlage, Aufstellung der Gasgeräte, Verbrennungsluftzu- und Abgasabführung sowie Betrieb und Instandhaltung in einem gebündeltem Regelwerk aufgeführt. Sie finden somit an einer Stelle alle erforderlichen Maßgaben.

    Durch die Abstimmung mit z. B. dem Fachgremium der Bauaufsicht oder der Berufsgenossenschaft wird sichergestellt, dass die Verordnungs- und Arbeitsschutzvorgaben eingehalten werden und die nach TRGI erstellten Gasinstallationen dem allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

  • Warum werden immer mehr Regeln geschaffen?

    Anspruchsvollere Geräte, höhere Standards und mehr Vielfalt werden heute vom Kunden erwartet. Dies bedeutet auch, dass Sie als Fachleute mehr Wissen besitzen müssen.

    Viele der neuen technischen Regeln sind durch europäische Vorgaben motiviert. Der DVGW ist verpflichtet, die europäischen Vorgaben in seinem nationalen Regelwerk umzusetzen. Hinzu kommt, dass Änderungen bei Geräte-Techniken und sonstigen Technologien (Rohrleitungsmaterialien, Verbindungstechnik, Verlegetechniken, Gasgeräte) ihren Niederschlag im DVGW-Regelwerk finden müssen. Sonst gäbe es bei Anwendern Unsicherheiten bezüglich der Verwendung. Diese Auslöser veranlassen den DVGW, sein Regelwerk in regelmäßigen Abständen zu novellieren.

    Sie können sich einbringen

    Wer einer Berufsorganisation wie z.B. Innung, DVGW und/oder Gasgemeinschaft angehört, hat hier eindeutig Vorteile. Er kann sich am Prozess der Regelwerkserstellung aktiv beteiligen – hierzu ist jeder Fachmann berechtigt!

  • Wie soll ich bei den vielen Regeln auf dem Laufenden bleiben?

    Unter www.mein-regelwerk.de werden regelmäßig die Neuerscheinungen veröffentlicht. Ebenso auf twitter unter @mein_regelwerk.

    Der DVGW bietet einen Regelwerk-Newsletter an und gibt Veränderungen auf twitter unter @dvgw_regelwerk bekannt.

    Weitere Informationen finden Sie auch auf der DVGW-Homepage.

  • Warum ist die Gewindeverbindung nach DIN EN 10226-1 nur mit Einschränkung zugelassen?

    Diese Einschränkung erfolgte mit TRGI 2008. Die Praxiserfahrungen zeigten, dass unter Baustellenbedingungen Nennweiten größer DN 50 meist nicht normgerecht hergestellt werden konnten. Andererseits lässt auch die europäische Funktionalnorm DIN EN 1775, die national durch die TRGI umgesetzt wird, Gewindeverbindungen nur bis DN 50 zu.

  • Sollen unter Putz verlegte Leitungen mit Halbschalen abgedeckt werden?

    Laut TRGI besteht eine solche Forderung nicht.

  • Seit wann dürfen Gas-Innenleitungen aus Kunststoff (Mehrschichtverbundrohre) bestehen?

    Die entsprechenden Produktzertifizierungen für die Gas-Innenleitungen aus Mehrschichtverbundrohr sind schon seit 2001 vorhanden. Bis zur TRGI 2008 war die Verwendung von Mehrschichtverbundrohren in der Gas-Inneninstallation nur mit einer bauaufsichtlichen Einzelgenehmigung möglich, da durch das Anwendungsregelwerk bisher keine Verlegeanforderungen definiert waren.

    Mit Aufnahme der Mehrschichtverbundrohre als Innenleitungen in die TRGI 2008 liegen diese Verlegeanforderungen nun vor, so dass Mehrschichtverbundrohre aus PE-X/Al/PE-X genauso wie die anderen in der TRGI aufgeführten Rohrmaterialen in der Gas-Inneninstallation eingesetzt werden können.

  • Muss die Kombination von TAE+GS am Werkstoffübergang für Wartungs- und Austauscharbeiten immer zugänglich sein?

    Die notwendige Vorschaltung der wärmeleitend verbundenen Kombination von thermischer Absperreinrichtung und Gasströmungswächter (TAE+GS) beim Übergang von Metall auf Kunststoff trifft zu. Dies ist zur Darstellung der Brand- und Explosionssicherheit der Kunststoffrohrleitung erforderlich.

    Diese Bauteilkombination (GS mit vorgeschalteter TAE) kommt bei Kunststoffrohrleitungen bei jeder GS Einbausituation zum Tragen. Sie wird in der Regel auch nicht an später verdeckter Stelle angeordnet sein. Wartungsarbeiten sind an diesen Bauteilen jedoch nicht durchzuführen.

  • Darf eine Leitung in Hohlräumen ohne Be-und Entlüftung verlegt werden?

    Eine Neuerung der TRGI 2018 ist, dass zusätzlich zu den Leitungen - ohne weitere Verbindungen bis auf die Geräteanschlussarmatur - nun auch Leitungen mit geschweißten Verbindungen ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen, wie z. B. Be- und Entlüftungsöffnungen, in Hohlräumen verlegt werden dürfen. Diese Anpassung erfolgte im Rahmen der Harmonisierung mit der europäischen Funktionalnorm DIN EN 1775. Diese Norm wird durch die TRGI national umgesetzt.

  • Warum wurde der Gasströmungswächter eingeführt? Die bis dato erstellten Gasinstallationen gelten doch auch als betriebssicher.

    Auf Betreiben der Aufsichtsbehörden wurde in 2003 der GS als eine zusätzliche Schutzeinrichtung gegen Eingriffe Unbefugter eingeführt und mit der Fortschreibung des Regelwerks in die TRGI 2008 übernommen.

    In der TRGI 2008 wurde der GS bei metallenen Leitungen als zusätzliche Einrichtung zum Schutz gegen Eingriffe Unbefugter eingesetzt. Bei der Verwendung von Leitungen aus Mehrschichtverbundrohr wird der GS zusammen mit der TAE als Sicherheitselement zur Brand- und Explosionssicherheit der Leitung aus Mehrschichtverbundrohr eingesetzt. Der Schutz gegen Eingriffe Unbefugter ist damit ebenfalls eingeschlossen.

  • Wie wird der GS gemäß TRGI richtig installiert? Gemäß TRGI ist der GS „unmittelbar nach“ der HAE bzw. dem Austritt aus dem Schacht/Kanal zu installieren. Wie ist dies in der Praxis umzusetzen?

    Zum Ausschluss von Schaden durch Manipulation an der Gasinstallation muss die aktive Schutzmaßnahme (der GS) so angeordnet sein, dass, soweit möglich, jeglicher Zugriff vor dieser aktiven Einrichtung an der Leitungsanlage verhindert ist.

    Der Einbau ist daher unmittelbar nach der HAE oder dem Austritt aus dem Schacht/Kanal, anzustreben. Wenn z. B. Hauseinführungen Umlenkungen erfordern, so können noch 1 bis maximal 3 Installationsformteile (wie z. B. Rohrnippel, Doppelnippel, Reduzierstück oder Winkel - maximal 2 Richtungsänderungen), im Rahmen „unmittelbar nach“ für Einzelfälle akzeptiert werden.

    Ist bei Belastungen über 110 kW (ein Gasgerät) oder 138 kW (mehrere Gasgeräte) der Einbau eines GS nicht möglich, so sind die Leitungen insgesamt oder bis zur Einbaumöglichkeit des GS passiv zu sichern.

  • Warum dürfen nach TRGI mehrere GS gleichen Nennwerts und gleichen Typs nicht hintereinander eingebaut werden?

    Außer dem damit unnötig geschaffenen zusätzlichen Druckverlust (hiermit verbundenes eventuelles Problem des unterschrittenen Mindestfließdruckes am Gasgeräteeingang) bringen zwei identische GS in Reihe keinen zusätzlichen Sicherheitsgewinn.

  • Warum wurde der Sollwert des Gas-Druckregelgerätes mit der TRGI 2008 angehoben?

    Der bis 2008 vorgegebene Sollwert von 22,6 mbar (= Nennanschlussdruck Gasgerät 20 mbar + zulässiger Druckverlust Rohrleitung 2,6 mbar) wurde um 0,4 mbar auf 23 mbar angehoben. Dies war erforderlich um den neu hinzugekommenen zusätzlichen Einrichtungen und Sicherheitselementen Rechnung zu tragen.

    Auch für den Fall, wenn kein separater GS montiert werden muss (da dieser bspw. bei metallener Installation im Regelgerät integriert ist und ein zusätzlicher Druckverlust hier nicht auftritt) geht die neue TRGI grundsätzlich von 23 mbar aus.

  • Seit der TRGI 2008 ist vor jedem Gaszähler eine Absperreinrichtung einzubauen. Warum ist die bisherige Erleichterung bei gleichzeitiger HAE im selben Raum mit der TRGI 2008 entfallen?

    Das Überarbeitungsgremium und die Einsprechergruppe hat sich aus pragmatischen Gründen – Eindeutigkeit im Regelwerk, einfachere Handhabung bei der z. B. Funktionsprüfung des Gas-Druckregelgerätes oder Zählerwechsel durch den Netzbetreiber - für diese geänderte Anforderung ausgesprochen. Ohne Zweifel wird dazu auch der Sachverhalt, dass quasi alle Zähleranschlüsse mit einer "Zählerabsperreinrichtung" ausgestattet sind, beeinflussend gewesen sein.

  • Warum wurde der Prüfdruck für die Dichtheitsprüfung 2008 von bisher 110 mbar auf 150 mbar angehoben?

    Die Erhöhung des Prüfdruckes auf 150 mbar wurde auf gGrund der europäischen Harmonisierung erforderlich. Die für die Gas-Druckregelgeräte relevante europäische Norm DIN EN 14382 lässt als Grenzeinstellung der Sicherheits-Absperreinrichtung im Störungsfall einen Druck von 150 mbar zu. Dieser Druck ist somit der anzusetzende Prüfdruck für die Leitungsanlage.

    In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass mit der TRGI 2018 Megapascal (MPa) bzw. Hektopascal (hPa) neu als Druckeinheit - anstatt bar und mbar - eingeführt wurde.

  • Warum dürfen bei raumluftabhängigen Gasgeräten mit Strömungssicherung den Lüftungsöffnungen ins Freie keine waagerechten Leitungen nachgeschaltet werden?

    Die TRGI fordert zwei unmittelbar ins Freie führende Öffnungen bei zu kleinem Rauminhalt, um in Anfahrzustand eine ausreichende Verdünnung des ggf. über die Strömungssicherung austretenden Abgases sicherzustellen.

    Ein evtl. Abgasaustritt aus der Strömungssicherung ist immer auf einen Stau oder Rückstrom aus dem senkrechten Teil der Abgasanlage zurückzuführen. Die dann erforderliche Verdünnung des austretenden Abgases im Aufstellraum (Schutzziel 1) kann nur durch die geringe Thermik aus der Aufstellraumhöhe bewirkt werden.

    Die Strömungswiderstände der an die Außenluftöffnungen waagerecht angeschlossenen Leitungen würden diesen geringen Auftriebseffekt wieder zunichte machen und können somit nicht zugelassen werden.

Vorherige Fassungen der DVGW-TRGI

Auch die zurückgezogenen und ungültigen Fassungen der DVGW-TRGI können Sie bei Bedarf noch als PDF-Datei erhalten:

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